Schleswig-Holstein 1.

1863.

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Verlodert ist die Jugendgluth,
Die achtzehnhundertdreizehn glühte, Doch ist’s dem Herzen heut zu Muth, Als ob es noch ein Fünkchen hüte.
Dies Opfer sei nicht vorenthalten
Dem Weihaltar des Vaterlandes; Nun, Junge, kommt, beschämt den Alten Im Schüren des geweihten Brandes.